angle-left Förder- und Schutzgesetz, FSG - Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf

Förder- und Schutzgesetz, FSG - Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf

Künftig sollen Kinder und Jugendliche im Kanton Bern, die einen besonderem Förder- und Schutzbedarf haben, effizient und aus einer Hand unterstützt werden. Alle Kinder und Jugendheime, der Pflegekinderbereich sowie die ambulanten Hilfen zur Erziehung sollen nach klaren und einheitlichen Kriterien gesteuert und finanziert werden. 

Heute sind im Kanton Bern vier Direktionen und fünf Ämter für alle Institutionen zuständig, die Leistungen für die rund 4'000 Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Schutzbedarf erbringen. Dabei handelt es sich um 92 Kinder- und Jugendheime, Pflegefamilien und ambulante Hilfsangebote. Im Sommer 2018 hatte der Regierungsrat entschieden, dass künftig die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion allein für alle Leistungsangebote zuständig sein sollte.

Einfachere und einheitliche Finanzierung
Mit dem neuen Gesetz werden die komplizierten Finanzierungsmechanismen vereinfacht und neu strukturiert. Die Unterscheidung zwischen subventionierten und nicht subventionierten Einrichtungen fällt weg. Neu werden die Tarife gestützt auf einheitliche Kriterien mittels Pauschale oder Stundenansatz auf Basis einer Vollkostenrechnung festgelegt. Das sorgt für Transparenz und Rechtsgleichheit.

Stärkung der Familienhilfe
Weiter soll das Pflegekinderwesen als tragender Pfeiler in der Kinder- und Jugendhilfe mit besonderen Massnahmen gefördert werden. Dahinter steht die Überzeugung, dass es für viele Kinder, die nicht in der eigenen biologischen Familie leben können, nichts Besseres gibt, als in einer stärkenden Pflegefamilie aufzuwachsen. Insgesamt schafft das neue Gesetz die notwendige Grundlage für eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche und wirksame Steuerung der Angebote und Kosten. Gleichzeitig wird den Leistungserbringern genügend Autonomie und Spielraum eingeräumt, um flexibel und rasch handeln zu können.

Insgesamt ist der Vorschlag des neu strukturierenden und klärenden Gesetzes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sehr zu begrüssen. Aufgrund teils nicht nachvollziehbarer Aussagen im Vortrag des Regierungsrates wird dringend empfohlen, die formellen, systematischen und rechtssystemrelevanten Aspekte des Gesetzes sowie echte oder unechte Gesetzeslücken einer Qualitätsprüfung zu unterziehen.

Das Gesetz macht insgesamt einen schlanken, griffigen und effektiven Eindruck. Besonders zu begrüssen sind die Strukturierung des Themenbereichs und die Absicht zur wirtschaftlicheren Verwaltung sowie zur subjekt- und kostenorientierten Organisation bezüglich Leistungsberechtigter und Leistungserbringer.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern

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