angle-left Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (G Konkordat HEP-BEJUNE)

Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (G Konkordat HEP-BEJUNE)

Das Interkantonale Konkordat zur Schaffung einer gemeinsamen Pädagogischen Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (HEP-BEJUNE) stammt aus dem Jahr 2000. Im Begleitbrief weist der Regierungsrat darauf hin, die schweizerische Hochschullandschaft habe sich seither stark verändert, und bei der Lehrerinnen- und Lehrerbildung auf Tertiärstufe habe man mittlerweile umfassende Erfahrungen machen können. Zudem erfordere das 2015 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich die institutionelle Akkreditierung aller Schweizer Hochschulen bis 2022. Die Revision des Konkordats sehe daher als Hauptziel eine Anpassung der Organisationsstruktur der HEP-BEJUNE aufgrund der Erfahrungen der letzten zwei Jahrzehnte vor, wodurch zugleich die Voraussetzungen für den Erhalt der Akkreditierung geschaffen würden.

Die wichtigste Neuerung des neuen Konkordats besteht darin, dass die HEP-BEJUNE einen Hochschulrat als Führungsorgan erhält. Die Rolle dieses neuen Organs ist es, die strategische Richtung der Institution bei der Erfüllung ihres Auftrags in Lehre, Forschung und Dienstleistungen vorzugeben. Dadurch könne sich, so der Regierungsrat, die bestehende, aus den Vertretungen der drei Kantonsregierungen zusammengesetzte oberste strategische Leitung künftig auf die politischen und finanziellen Aspekte sowie auf die Vereinbarkeit mit den kantonalen und interkantonalen Bildungsstrategien konzentrieren. Mit der Schaffung eines Hochschulrats werde ein Führungsmodell umgesetzt, das sich bei den meisten Schweizer Hochschulen bereits etabliert habe.

Durch die Einführung einer Vierjahresstrategie und eines Leistungsauftrags für vier Jahre soll das erneuerte Konkordat auch die Steuerung der Institution an Modelle angleichen. Diese Steuerung sei bereits für viele andere Hochschulen, einschliesslich derjenigen des Kantons Bern, etabliert.

Bewährt habe sich die operative Führung der HEP-BEJUNE durch ein Rektorat bestehend aus der Rektorin oder dem Rektor und zwei Vizerektorinnen oder Vizerektoren. Diese soll im Konkordat verankert bleiben. Während das erneuerte Konkordat die Regelungen bezüglich die gemeinsame Finanzierung der Institution durch die drei Partnerkantone vereinfache, blieben diese im Grundsatz ebenso unverändert wie die politischen und finanziellen Kompetenzen der Organe der drei Kantone.
 

Wir gehen davon aus, dass die Vorlage keine wesentlichen finanziellen Zusatzbelastungen für den Kanton Bern zur Folge hat. Unter diesem Vorbehalt können wir den vorgeschlagenen organisatorischen Änderungen zustimmen.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern 

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