angle-left Gesetz über den Fonds zur Finanzierung von strategischen Investitionsvorhaben (FFsIG)

Gesetz über den Fonds zur Finanzierung von strategischen Investitionsvorhaben (FFsIG)

In den kommenden Jahren stehen ausserordentlich viele und für die Weiterentwicklung des Kantons wichtige Investitionsvorhaben an. Dies führt ab dem Jahr 2022 zu einem stark ansteigenden Investitionsbedarf. Die gesamtkantonale Investitionsplanung für die Jahre 2019-2028 weist insgesamt über 300 Projekte aus. Die Vielzahl an Projekten und das damit verbundene Investitionsvolumen führen in den Jahren 2022-2027 zu einer eigentlichen Investitionsspitze.

Diesem Investitionsbedarf stehen derzeit nicht ausreichend finanzielle Mittel gegenüber. Die Finanzierung des in der gesamtkantonalen Investitionsplanung ausgewiesenen Investitionsbedarfs ist deshalb aus heutiger Sicht nicht sichergestellt.

Der Regierungsrat hat sich bereits im Frühjahr 2018 für eine Fondslösung zur Mitfinanzierung des steigenden Investitionsbedarfs ausgesprochen. Der Fonds soll insbesondere zur Mitfinanzierung von Investitionsvorhaben zur Stärkung des Medizinalstandorts Bern und im Zusammenhang mit dem Campus der Fachhochschule in Bern sowie im Zusammenhang mit dem Bildungscampus Burgdorf dienen.

Die für einen Fonds erforderliche Rechtsgrundlage soll mit dem Gesetz über den Fonds zur Finanzierung von strategischen Investitionsvorhaben geschaffen werden.

Berner KMU sagt NEIN zum Investitionsfonds

Der Gewerbeverband Berner KMU lehnt das vorgeschlagene Gesetz ab. Er stellt sich damit ausdrücklich nicht gegen die geplanten Investitionen. Berner KMU ist aber ganz klar der Meinung, dass mit diesem Vorgehen die Schuldenbremse umgangen und die langfristige und nachhaltige Gesundung der kantonalen Finanzen gefährdet wird.

Der Leitende Ausschuss des Gewerbeverbands Berner KMU hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2019 mit deutlicher Mehrheit entschieden, das vorgeschlagene Gesetz abzulehnen. Die Gründe für diesen Entscheid sind die folgenden:

  • Dieses Vorgehen würde einer Umgehung der Schuldenbremse entsprechen und gefährdet damit die langfristige und nachhaltige Gesundung der kantonalen Finanzen.
  • Die geplanten Investitionen sind entweder zur Staffelung oder durch eine langfristige Instandstellung von bestehenden Bauten hinaus zu zögern.
  • Für zwingend notwendige Investitionen ist vermehrt die Option eines PPP Projektes in die Planung einzubeziehen.
  • Der Grosse Rat kann auch ohne den vorgeschlagenen Fonds mit einer 4/5 Mehrheit für unbestrittene und allseitig anerkannte Investitionen die Schranken der Schuldenbremse überwinden.
  • Der Gewerbeverband Berner KMU ist der festen Überzeugung, dass nach einem Abbau der Schulden auf unter 12 Prozent des Volkseinkommens der finanzielle Handlungsfreiraum auf die sinnvollste Art wieder hergestellt werden kann.

» Medienmitteilung

 

Stellungnahme Berner KMU an die Finanzdirektion des Kantons Bern

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