angle-left KLEK 2020 - Kantonales Landschaftsentwicklungskonzept 2020

KLEK 2020 - Kantonales Landschaftsentwicklungskonzept 2020

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat ein Projekt zur Aktualisierung und Weiterentwicklung des Kantonalen Landschaftsentwicklungskonzepts von 1998 (KLEK) lanciert. Das neue Produkt trägt den Arbeitstitel "KLEK 2020". Gemäss den Ausführungen des AGR soll es den heutigen Anforderungen an eine kantonale Landschaftskonzeption genügen, wie sie vom Bundesamt für Umwelt 2015 definiert wurden. Das KLEK 2020 sei eine fachliche Grundlage für die nachhaltige Entwicklung der Landschaft. Es umfasse den gesamten Raum des Kantons Bern und gehe von einem ganzheitlichen Landschaftsverständnis aus, welches den Umgang mit der Landschaft und ihren vielfältigen Landschaftsfunktionen beinhaltet. Es soll als behördenverbindliches kantonales Konzept im Sinn von Art. 57 und Art. 99 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG, BSG 721.0) vom Regierungsrat beschlossen werden.

Das AGR will mit dem KLEK 2020 „zu einer kohärenten Politik des Kantons beitragen und helfen, die vorhandenen Kräfte und Mittel effizient und wirksam einzusetzen". Es zeige die Handlungsfelder der einzelnen Politikbereiche im ganzen Kanton auf und formuliere Handlungsgrundsätze, die in allen Landschaften gelten. Für die unterschiedlichen Landschaftstypen des Kantons sind spezifische Wirkungsziele formuliert. Zuhanden der Umsetzung sollen Leistungsziele und Massnahmen die Schnittstellen und den Handlungsbedarf konkret aufzeigen.

Zusammenfassend halten wir fest, dass das KLEK mit Regeln für die Entwicklung der Landschaft für alle Nutzungsinteressierten zu ergänzen ist, insbesondere ist die Wirtschaft (neben der Tourismus-, Forst- und Landwirtschaft) als Anspruchsgruppe zu integrieren (ökonomische Nachhaltigkeit). Die allgemeinen Grundsätze für das staatliche Handeln (Legalitätsprinzip, Rechtssicherheitsprinzip und Verhältnismässigkeitsprinzip) sind aufzunehmen und auch in den Wirkungszielen widerzuspiegeln. Auf übermässige, in jedem Fall umzusetzende Einschränkungen der Landschaftsentwicklung ist zu verzichten. Ferner sollten die entworfenen Massnahmen zu den Leistungszielen konkretisiert werden.

 

Stellungnahme Berner KMU an das Amt für Gemeinden und Raumordnung

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