angle-left Konsultation Normalarbeitsvertrag 24-Stunden-Betreuung

Konsultation Normalarbeitsvertrag 24-Stunden-Betreuung

Das beco – Berner Wirtschaft ortet im Bereich der 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten problematische Arbeitsverhältnisse, da die involvierten Betreuungspersonen nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt sind, lange Arbeitszeiten aufweisen und in der Nacht und an Sonntagen arbeiten.

Ausgelöst durch eine Interpellation auf Bundesebene untersuchte der Bund in der Folge, wie der Schutz der obengenannten Arbeitnehmenden verbessert werden kann. Der Bundesrat entschied, ihre Situation über einen Normalarbeitsvertrag (NAV) gemäss Artikel 359 OR zu verbessern. Dessen Erlass liegt in der Zuständigkeit der Kantone.

Das SECO erarbeitete gemäss Auftrag des Bundesrates mit den Kantonen und interessierten Kreisen einen unverbindlichen Muster-NAV für die Kantone. Ende Mai 2018 veröffentlichte das SECO den Muster-NAV. Das beco – Berner Wirtschaft bereitete den vorliegenden Entwurf eines NAV für die 24-Stunden-Betreuung vor, der sich am Modell-NAV orientiert und die bewährten Elemente des NAV Hausdienst übernimmt.

Grundsätzliche Bemerkungen

In der 24-Stunden-Betreuung geht es, ähnlich wie in der herkömmlichen Hauswirtschaft, vorwiegend um Arbeitsverhältnisse zwischen Privathaushalten und ihren Angestellten. Auch kleine Unternehmen sind davon in den seltensten Fällen direkt betroffen. Das Projekt Modell-NAV» und dessen Umsetzung in den Kantonen hat deshalb nur beschränkt gewerberelevante Seiten.

Wir verzichten deshalb darauf, auf die sehr detaillierten Anforderungen einzugehen und beschränken uns auf allgemeine arbeitsrechtliche Hinweise. Wir halten es für richtig, den Schutz der wachsenden Zahl von Betreuerinnen und Betreuern von Betagten und anderen pflegebedürftigen Personen nicht in einem Bundesgesetz oder einem landesweit gültigen Normalarbeitsvertrag zu regeln. Soweit nötig kann dies im Rahmen eines kantonalen Normalarbeitsvertrags erfolgen, von dem einzelvertraglich abgewichen werden darf. Mit dem sehr detaillierten Modell-NAV und den begleitenden Massnahmen (z.B. Merkblatt in 8 Sprachen) übt der Bund Druck auf die Kantone aus, diesen möglichst integral zu übernehmen. Das beco - Berner Wirtschaft beugt sich diesem Diktat und schlägt vor, den Modell-NAV praktisch wörtlich in einen kantonalen NAV zu überführen.

Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen

Wie eingangs bemerkt, halten wir den vorgeschlagenen NAV für zu detailliert und empfehlen, ihn zu straffen. Da das Vorhaben von untergeordneter gewerbepolitischer Relevanz ist, verzichten wir darauf, einzelne Streichungsanträge zu stellen. Wir beschränken uns auf Hinweise aus allgemeiner arbeitsrechtlicher Sicht.

 

Stellungnahme Berner KMU an das beco Berner Wirtschaft 

» lesen